Das BVG erlaubt den Bezug von Altersguthaben vor Pensionierung, wenn das Kapital zur Finanzierung von Wohneigentum verwendet wird. Bedingungen und Höhe des möglichen Vorbezugs finden sich im Vorsorgereglement und auf dem Vorsorgeausweis.
Wir verwenden Cookies um Inhalte anzuzeigen und um die Zugriffe auf unsere Website zu analysieren. Wenn Sie das Tracking erlauben, helfen Sie uns dabei, unsere Website noch besser auf Ihre Bedürfnisse anzupassen. In Ihrem Browser können Sie Cookies in den Einstellungen jederzeit ganz oder teilweise deaktivieren. Bei deaktivierten Cookies stehen Ihnen allenfalls nicht mehr alle Funktionen dieser Website zur Verfügung.