Glossar
Bei Scheidung bzw. Auflösung einer eingetragenen Partnerschaft muss eine Freizügigkeitsleistung an den ausgleichsberechtigten Ex-Partner übertragen werden. Dem Versicherten wird danach jedoch gesetzlich zugestanden, jederzeit freiwillige Einlagen bis zur Höhe des Übertrages in die Pensionskasse einzubringen.