Glossar

  • Kein Resultat
  • AHV
    Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) ist die obligatorische Rentenversicherung der Schweiz. Sie bildet zusammen mit der Invalidenversicherung und den Ergänzungsleistungen (Schweiz) die 1. Säule des schweizerischen Dreisäulensystems und dient der Sicherung des Existenzbedarfs. Die AHV ist im Umlageverfahren finanziert - die heute eingenommen Beiträge werden direkt zur Finanzierung der Rentenleistungen verwendet.
  • Aktie
    Die Aktie ist eine Wertschrift, die dem/der Halter/-in einen Anteil am Grundkapital einer Aktiengesellschaft gibt. Daraus ergeben sich für den/die Halter/-in unter anderem Stimm- und Wahlrechte an der Generalversammlung, Auskunfts- und Kontrollrechte, sowie das anteilsmässige Recht an Dividendenausschüttungen. 
  • Aktive Vermögensverwaltung
    Die aktive Vermögensverwaltung hat zum Ziel, eine Outperformance gegenüber der Benchmarkrendite zu erwirtschaften. Die Vermögensverwaltung versucht dabei, mittels gezielten Abweichungen zur Benchmarkstruktur (hinsichtlich Branchen-, Länder- und/oder Währungsgewichtungen, Zins- und/oder Laufzeitstruktur etc.) einen Mehrwert zu erzielen.
  • Aktiven aus Versicherungsverträgen
    Wert eines Versicherungsvertrags, den eine Vorsorgeeinrichtung zwecks Deckung bestimmter Vorsorgeverpflichtungen mit einer Versicherungsgesellschaft abgeschlossen hat.
  • Aktuar/-in
    Person, welche auf der Grundlage von Sterbe- und Invaliditätswahrscheinlichkeiten für Versicherer oder Vorsorgeeinrichtungen die Berechnungen für Leistungspläne und deren Finanzierung vornimmt.
  • Alternative Anlagen
    Alternative Anlagen unterscheiden sich in erster Linie von traditionellen Anlagen durch die Liquidität und Handelbarkeit der Anlagen (Private Markets Anlagen; Rohstoffe; Immobilien; Infrastruktur) oder, indem sie spezielle Anlagetechniken in unterschiedlichen Anlagekategorien anwenden (Hedge Funds). 
  • Altersguthaben Aktive
    Das Altersguthaben Aktive ist die Summe sämtlicher Sparkapitalien von aktiven Versicherten und ergibt sich aus dem Total der jährlichen Altersgutschriften sowie der Einlagen und Einkaufszahlungen inkl. Verzinsung. 
  • Altersgutschrift
    Die Altersgutschriften entsprechen dem jährlichen Betrag, der den Versicherten auf deren Altersguthaben gutgeschrieben wird. Sie umfassen die Sparbeiträge von Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden zuzüglich die auf dem Altersguthaben gewährte Verzinsung.   
  • Altersrente
    Jährliche Altersrente in CHF bei Pensionierung zum ordentlichen Pensionierungsalter. Die Altersrente ist als Einkommen zu versteuern.
  • Anlagefonds
    Ein Fonds ist ein Konstrukt zur gemeinsamen bzw. kollektiven Geldanlage. Die Anlegenden erwerben und veräussern Anteile am Fonds. Durch das in der Regel relativ hohe Anlagevermögen kann eine breite Risikoverteilung ermöglicht werden. Regulierung und Aufsicht der Fonds sind nationalstaatlich geregelt. In der Schweiz sind die regulatorischen Rahmenbedingungen im Kollektivanlagegesetz (KAG) und nachrangigen Verordnungen festgelegt. Die Aufsichtsfunktion wird durch die FINMA ausgeübt.
  • Anlagekategorie
    Anlagen, die über ähnliche Eigenschaften verfügen und sich darum gruppieren lassen. Die im BVV 2 definierten, gesetzlichen Anlagevorschriften definieren Grenzwerte für verschiedene Anlagekategorien. Der Begriff Anlageklasse wird synonym verwendet. 
  • Anlageklasse
    Anlagen, die über ähnliche Eigenschaften verfügen und sich darum gruppieren lassen. Die im BVV 2 definierten, gesetzlichen Anlagevorschriften definieren Grenzwerte für verschiedene Anlageklassen. Der Begriff Anlagekategorie wird synonym verwendet. 
  • Anlagen bei Arbeitgebenden
    Anlagen bei Arbeitgebenden sind nach Art. 57 Abs. 1 und 2 BVV 2 nur eingeschränkt möglich. 
  • Anlagereglement
    Ein Anlagereglement (Englisch: Investment Policy Statement) legt die Grundsätze der Vermögensanlage eines/einer institutionellen Anlegenden (Vorsorgeeinrichtung, Versicherer, Nonprofit-Organisation, gemeinnützige Stiftung, Hilfswerk) fest. In der Regel wird es vom obersten Organ der Organisation erlassen und deckt die wesentlichen anlagestrategischen und anlageorganisatorischen Aspekte ab.
  • Anlagerendite
    Mit den Vermögensanlagen über eine bestimmte Periode erwirtschaftete Rendite. Der Begriff Vermögensrendite wird synonym verwendet.
  • Anlagestiftung
    Eine Anlagestiftung ist ein Konstrukt zur gemeinsamen bzw. kollektiven Geldanlage, das nur Schweizerischen Vorsorgeeinrichtungen offen steht. Regulierung und Aufsicht der Anlagestiftungen sind in einer speziellen Verordnung (ASV) geregelt.
  • Anlagestrategie
    Die Anlagestrategie legt die langfristige Ausrichtung der Vermögensanlagen fest. Die Anlagestrategie wird durch die Festlegung folgender Punkte definiert: Anlageklassen, Ziel-Gewicht, Bandbreiten und Benchmark. Der Begriff strategische Asset Allokation wird synonym verwendet.
  • Anschlussvertrag
    Beim Anschlussvertrag handelt es sich um eine Vereinbarung zwischen dem/der Arbeitgeber/-in und einer Vorsorgeeinrichtung zur Versicherung der Mitarbeitenden im Rahmen der beruflichen Vorsorge. Der Vertrag berücksichtigt die Rechte und Pflichten der Parteien.
  • Anzahl aktive Versicherte
    Anzahl der berufstätigen Versicherten
  • Anzahl Rentner/-innen
    Anzahl der Rentenempfangenden (Altersrentner/-innen, IV, Witwenrentner/-innen und Kinderrentner/-innen)
  • Arbeitgeberbeitrag
    Jährlicher Beitrag des Arbeitgebenden in CHF. Die Arbeitsgebersätze werden in % des versicherten Lohns angegeben und sind im Vorsorgereglement definiert.
  • Arbeitgeberbeitragsreserve
    Arbeitgeberbeitragsreserven sind freiwillige Vorauszahlungen des/der Arbeitgebenden an Vorsorgeeinrichtungen. Sie müssen in der Bilanz der Vorsorgeeinrichtung als separate Passivposition ausgewiesen sein. 
  • Arbeitnehmerbeitrag
    Jährlicher Beitrag des/der Arbeitnehmenden in CHF. Die Arbeitnehmersätze werden in % des versicherten Lohns angegeben und sind im Vorsorgereglement definiert.
  • Asset- Liability- Management
    Integrierte Analyse und Bewirtschaftung von Vermögensanlagen und Vorsorgeverpflichtungen, so dass die langfristige Finanzierung der angestrebten Leistungen der Vorsorgeeinrichtung gewährleistet ist.
  • Auffangeinrichtung
    Vorsorgeeinrichtung der Sozialpartner, welche die gesetzliche Aufgabe hat, den Anschluss der Arbeitgebenden an die berufliche Vorsorge sicher zu stellen. Nötigenfalls kann die Auffangeinrichtung den Anschluss hoheitlich verfügen. Die Auffangeinrichtung führt weiter eine freiwillige Versicherung für Selbständigerwerbende und Arbeitnehmende durch, welche das für die Unterstellung unter das BVG notwendige Einkommen bei mehreren Arbeitgebenden erzielen, und verwaltet Freizügigkeitskonten.
  • Aufsichtsbehörden
    Regions- und Kantonsbehörden, welche darüber wachen, dass die Vorsorgeeinrichtungen die gesetzlichen Vorschriften einhalten.
  • Autonome Vorsorgeeinrichtung
    Alle Risiken wie Alter, Tod, Invalidität und das Anlagerisiko werden von der Vorsorgeeinrichtung selber getragen. Eine Vorsorgeeinrichtung gilt auch dann noch als autonom, wenn sie eine Stop Loss oder Excess of Loss Versicherung eingerichtet hat.
  • Bandbreiten
    Im Rahmen einer Anlagestrategie werden Unter- und Obergrenzen von Anlageklassen definiert. Diese Grenzen werden als Bandbreiten bezeichnet.
  • Begünstigungsregelung
    Je nach Vorsorgeeinrichtung können Versicherte einzelne Personen innerhalb der reglementarisch vorgegebenen Kaskadenstufen begünstigen oder die Aufteilung des Todesfallkapitals unter mehreren begünstigten Personen gemäss Reglement vormerken lassen.
  • Beitragsprimat
    Die Höhe der Altersleistung wird auf der Basis der geleisteten Beiträge bestimmt. Dabei wird das zum Pensionierungszeitpunkt angesparte Altersguthaben mit dem zum Pensionierungszeitpunkt geltenden Umwandlungssatz in eine Altersrente umgewandelt.
  • Benchmark
    Die Benchmark bezeichnet eine repräsentative Vergleichsgrösse zur Messung, Gegenüberstellung und Beurteilung der mit der Anlagetätigkeit erwirtschafteten Rendite.
  • Besitzstand
    Besitzstandsfragen entstehen im BVG bei Anpassungen des Vorsorgeplans, welche bestimmte Gruppen der Destinatäre/-innen schlechter stellen. In einer solchen Situation kann mittels Besitzstandregelungen sichergestellt werden, dass infolge der Plananpassung keine unangemessenen Leistungskürzungen resultieren.  
  • BSV
    Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) sorgt in seinem Zuständigkeitsbereich - AHV, Invalidenversicherung, Ergänzungsleistungen, berufliche Vorsorge (Pensionskassen), Erwerbsersatzordnung sowie Familienzulagen - dafür, dass das Sozialversicherungsnetz gepflegt und den immer neuen Herausforderungen angepasst wird. Das BSV unterstützt in erster Linie den Gesetzgebungsprozess.
  • BVG
    Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge. Seit 1985 ist es ein Rahmengesetz mit Mindestnormen, 1995 ergänzt mit dem Freizügigkeits- und dem Wohneigentumsförderungsgesetz. Das BVG regelt die berufliche Vorsorge als zweite Säule des Schweizerischen Vorsorgesystems.
  • BVV2
    Die vom Bundesrat erlassene Verordnung zum BVG. Sie regelt die wichtigsten Details, unter anderem die Mindestverzinsung, den Umwandlungssatz, die Sondermassnahmen und die Anlagevorschriften.
  • Deckungsgrad
    Der Deckungsgrad widerspiegelt die aktuelle finanzielle Situation der Pensionskasse und ergibt sich aus dem Verhältnis zwischen vorhandenem Nettovermögen und notwendigem Vorsorgekapital. 
  • Deckungskapital Rentenbeziehende
    Das Deckungskapital Rentenbeziehende entspricht dem Barwert der zukünftigen erwarteten Rentenzahlungen.
  • Direktanlage
    Direkte Anlage in eine Wertschrift, wie beispielsweise Aktien oder Obligationen. 
  • Diversifikation
    Der Begriff Diversifikation bezieht sich auf Risikoverteilung eines Anlageportefeuilles. Es lässt sich zeigen, dass durch die Verteilung eines Investitionsbetrages auf mehrere Anlagen Klumpenrisiken vermieden und damit bessere Rendite-Risiko-Eigenschaften erreicht werden können, als bei einer konzentrierten Anlage in eine oder wenige Wertschriften. 
  • Duoprimat
    Das Duoprimat bezeichnet einen Vorsorgeplan, bei dem die Altersleistungen im Beitragsprimat aufgebaut, die Risikoleistungen allerdings in Prozenten des versicherten Lohnes (d.h. im Leistungsprimat) festgelegt sind. Der Begriff Mischprimat wird synonym verwendet. 
  • Effektive Verzinsung
    Die effektive Verzinsung der Altersguthaben der Aktivversicherten wird jährlich durch den Stiftungsrat bzw. die Finanzkommission festgelegt. 
  • Ehegattenrente
    Verstirbt eine versicherte Person oder ein/e Rentenbeziehende/-r, so hat der überlebende Ehepartner/die überlebende Ehepartnerin Anspruch auf eine Ehegattenrent. Bedingungen und Höhe der Ehegattenrente finden sich im Vorsorgereglement. Der Begriff Witwenrente wird synonym verwendet.
  • Einkaufsbetrag
    Beim Einkauf (Einkaufsbetrag in CHF) handelt es sich um eine freiwillige Einlage einer versicherten Person in die Pensionskasse. Der einbezahlte Einkaufsbetrag der versicherten Person wird dem Altersguthaben zugerechnet. Bedingungen zum Einkauf - insbesondere die maximale Summe - sind dem Vorsorgereglement zu entnehmen. Der Einkaufsbetrag lässt sich in der Regel vom steuerbaren Einkommen im jeweiligen Jahr in Abzug bringen.
  • Einkommenssteuer
    Die Einkommenssteuer wird auf das steuerbare Einkommen (selbstständig oder unselbstständig) von natürlichen Personen erhoben. Ein Renteneinkommen aus der beruflichen Vorsorge unterliegt der Einkommenssteuer.
  • Einmaleinlagen
    Die Arbeitgebenden können zur Besserstellung der finanziellen Situation der Vorsorgeeinrichtung eine Einmaleinlage leisten.
  • Experte/-in für berufliche Vorsorge
    Person, die für Vorsorgeeinrichtungen die Übereinstimmung der Finanzierung mit deren Verpflichtungen überprüft und u.a. Empfehlungen zur Festsetzung der technischen Parameter unterbreitet. Die Auswirkung von Plananpassungen wird ebenfalls durch den/die Pensionskassenexperten/-in analysiert.
  • Freiwilliges Zusatzkonto
    Freiwillige Einkäufe einer versicherten Person werden dem freiwilligen Zusatzkonto gutgeschrieben. 
  • Freizügigkeitsgesetz
    Das Freizügigkeitsgesetz (FZG) ist seit dem 1. Januar 1995 in Kraft. Es regelt im Rahmen der beruflichen Alters-, Hinterbliebenen- und Invalidenvorsorge die Ansprüche der Versicherten im Freizügigkeitsfall, wie z.B. einem Wechsel des/der Arbeitgebenden.
  • Freizügigkeitsleistung
    Bei einem Wechsel des Arbeitgebenden wird das Altersguthaben an die Pensionskasse des neuen Arbeitgebenden transferiert. Der transferierte Betrag wird Freizügigkeitsleistung genannt und ist im Freizügigkeitsgesetz geregelt. 
  • Freizügigkeitsleistung im Zeitpunkt der Heirat
    Zum Zeitpunkt der Heirat bzw. Registrierung der Partnerschaft wird per Gesetz die Freizügigkeitsleistung berechnet und festgehalten. Dieser Wert wird bei einer allfälligen Ehescheidung resp. einer gerichtlichen Auflösung einer Partnerschaft als Eckwert für die Berechnung der zu teilenden Austrittsleistung benötigt (siehe auch "Vorbezug infolge Scheidung").
     
  • Gemeinschaftseinrichtung
    Vorsorgeeinrichtung, die meistens von einem Verband errichtet wird, damit sich ihr die in ihm organisierten, rechtlich und finanziell voneinander unabhängigen Arbeitgebenden anschliessen können.
  • Gemeldeter Beschäftigungsgrad
    Der gemeldete Beschäftigungsgrad entspricht dem per Stichtag gültigen Beschäftigungsgrad.
  • Gemeldeter Jahreslohn 100%
    Der gemeldete Jahreslohn 100% entspricht dem per Stichtag gültigen Lohn für ein Pensum von 100% gemäss Personalreglement bzw. dem arbeitsvertraglich vereinbarten Lohn ohne Sozialzulagen und Nebenbezüge. 
  • Gesundheitsvorbehalt
    Vorsorgeeinrichtungen können bei Neueintritten Gesundheitsvorbehalte anbringen. Dieser gilt längstens fünf Jahre, wobei die bei der früheren Vorsorgeeinrichtung abgelaufene Zeit eines Vorbehaltes (gleiches Leiden) angerechnet wird. Tritt während der Vorbehaltsdauer ein versichertes Ereignis aufgrund eines Leidens ein, das zu einem Vorbehalt geführt hat, werden die Invaliditäts- und (anwartschaftlichen) Hinterlassenenleistungen während der ganzen Laufzeit der Leistungen auf die Mindestleistungen gemäss BVG gekürzt. 
  • Global Custodian
    Die Depotstelle ist eine Bank, bei der die Wertschriften und Kontobestände deponiert sind. Wenn ein/e Anleger/-in nur eine Depotstelle hat, spricht man von einer zentralen Depotstelle oder von einem Global Custodian. Neben der Wertschriftenverwahrung erbringt der Global Custodian weitere Dienstleistungen wie beispielsweise die Anlageberichterstattung, Rückforderung von Quellensteuern oder Abwicklung von Transaktionen.
  • Halbautonome Vorsorgeeinrichtung
    Risiken wie Tod oder Invalidität werden rückgedeckt, die Risiken der Langlebigkeit und der Anlagen werden selber getragen. Die Rückdeckung wird durch spezialisierte Versicherungsunternehmen gewährleistet. Der Begriff teilautonome Vorsorgeeinrichtung wird synonym verwendet.
  • Hedge Funds
    Anlagevehikel, die bezüglich der Anlageinstrumente und der Anlagepolitik kaum Beschränkungen unterliegen. Charakterisierend für Hedge Funds ist der Einsatz von Absicherungsinstrumenten (Leerverkäufe auf Termin oder Optionen) und das Verfolgen von aktiven Anlagestrategien. 
  • Hinterlassenenleistung bei Tod eines Rentenbeziehenden
    Beim Tod eines Rentenbeziehenden (Altersrentner/-in, IV) haben Hinterlassene (Ehegatten/-gattin, Lebenspartner/-innen, Kinder) Anspruch auf eine Hinterlassenenleistung. Bedingungen und Höhe der Hinterlassenenleistung finden sich im Vorsorgereglement.
  • Immobilienfonds
    Anlagefonds, der in bebaute und unbebaute Grundstücke sowie in Beteiligungen an und Forderungen gegen Immobiliengesellschaften investiert.
  • Invalidenkinder-/waisenrente
    Bezüger/-innen einer Invalidenrente haben für jedes Kind, das im Falle seines/ihres Todes eine Waisenrente beanspruchen könnte, Anspruch auf eine Invalidenkinderrente. Die Höhe der Rente wird im Vorsorgeplan festgelegt
  • Invalidenrente
    Bei Invalidität besteht Anspruch auf eine Invalidenrente (jährlich in CHF). Der Anspruch besteht, bis die Invalidität wegfällt, der/die Rentenbeziehende stirbt (Hinterlassenenrenten siehe "Hinterlassenenleistungen bei Tos eines/einer Rentenbeziehende/-n", Todesfallkapital siehe "Leistungen im Todesfall"), oder bis zum Erreichen des ordentlichen Pensionierungsalters. Bei Erreichen des ordentlichen Pensionierungsalters wird die Invalidenrente in einer Altersrente umgewandelt. Bedingungen und Höhe der Invalidenrente finden sich im Vorsorgereglement.
  • Jahreslohn gemäss Beschäftigungsgrad
    Dieser Lohn entspricht unter Berücksichtigung des Beschäftigungsgrads dem tatsächlichen Jahreslohn gemäss Vorsorgereglement (bei 100% Beschäftigung entspricht er dem gemeldeten Jahreslohn 100%).
  • Kapitalbezug
    Betrag in CHF, der aus der Pensionskasse in Form von Kapital bezogen werden kann. Bei einem Bezug von Vorsorgekapital fallen Kapitalleistungssteuern an.
  • Kapitaldeckungsverfahren
    Die berufliche Altersvorsorge basiert auf dem Kapitaldeckungsverfahren, d.h. das für die Leistungen erforderliche Kapital wird für jede versicherte Person während der Erwerbstätigkeit angespart. Die Höhe der Altersleistung ist somit erst am Ende des Sparprozesses bekannt (Ausnahme Leistungsprimat).
  • Kapitalleistungssteuer
    Bezieht eine versicherte Person einen Teil des angesparten Altersguthabens in Form von Kapital, ist auf diesen Betrag die Kapitalleistungssteuer zu entrichten. Die Kapitalleistungssteuer wird durch die Kantone erhoben.
  • Kollektive Anlagen
    Kapitalanlagen via Anlagestiftungen, -fonds und Beteiligungsgesellschaften werden Kollektive Anlagen genannt und dienen der gemeinsamen Kapitalanlage.
  • Lebenspartnerrente
    Der/die überlebende Lebenspartner/-in hat beim Tod der versicherten Person oder eines/einer Rentenbeziehenden Anspruch auf eine Lebenspartnerrente. Bedingungen und Höhe der Lebenspartnerrente finden sich im Vorsorgereglement. Die Begriffe Ehegatten-rente und Witwenrente werden synonym verwendet.
  • Leistungen im Todesfall
    Beim Tod einer aktiv versicherten Person oder eines/einer Rentenbeziehenden haben Hinterlassene Anspruch auf eine Rentenleistung und/oder Todesfallkapital. Bedingungen und Höhe der Leistungen im Todesfall finden sich im Vorsorgereglement.
  • Leistungsprimat
    Das Leistungsprimat definiert die Rentenleistungen als Prozentsatz des zum Zeitpunkt des Versicherungsereignisses (Tod, Invalidität, Pensionierung) anwendbaren, versicherten Lohnes. Im Gegensatz dazu steht das Beitragsprimat.
  • Lohnkarriere/-entwicklung
    Der Lohn eines Arbeitnehmenden steigt in der Regel mit zunehmender Berufserfahrung an. Für Modellberechnungen in der beruflichen Vorsorge wird die zukünftige Lohnentwicklung dabei mittels einer für den Arbeitgeber resp. die Arbeitgeberin spezifischen Lohnkarriere (Lohnerhöhung pro Jahr für ein angenommenes Alter) abgebildet. 
  • Maximal mögliche Einkaufssumme
    Beim Einkauf (Einkaufsbetrag in CHF) handelt es sich um eine freiwillige Einlage in die Pensionskasse. Die Einkaufsbeträge bzw. Einkaufssummen werden im Vorsorgereglement in Abhängigkeit vom versicherten Lohn auf ein Maximum begrenzt, wobei die maximal mögliche Einkaufssumme dem Betrag entspricht, welcher eine versicherte Person noch einzahlen kann, bis dieses Maximum erreicht wird.
  • Mindestzinssatz
    Der Bundesrat legt jährlich den Mindestzinssatz fest, zu welchem die Vorsorgeeinrichtungen die Altersguthaben der obligatorischen Vorsorge (BVG-Guthaben) mindestens verzinsen müssen.
  • Mischprimat
    Das Mischprimat bezeichnet einen Vorsorgeplan, bei dem die Altersleistungen im Beitragsprimat aufgebaut, die Risikoleistungen allerdings in Prozenten des versicherten Lohnes (d.h. im Leistungsprimat) festgelegt sind. Der Begriff Duoprimat wird synonym verwendet.
  • Nullverzinsung
    Im Rahmen der Sanierung einer Pensionskasse kann der Stiftungsrat beschliessen, das Altersguthaben nicht zu verzinsen. Diese Massnahme ist jedoch nur unter gewissen Umständen zulässig.
  • Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge OAK BV
    Die Oberaufsichtskommission der Beruflichen Vorsorge hat die Oberaufsicht über die neun kantonalen respektive regional organisierten Aufsichtsorgane.
  • Obligation
    Obligationen sind verbriefte Forderungsrechte. Der/die Inhaber/-in einer Obligation hat Anspruch auf Rückzahlung des Nominalwertes, sowie Zinsen. Der/die Emittent/-in beschafft sich mit der Ausgabe von Obligationen langfristiges Fremdkapital.
  • Paritätische Verwaltung
    Die paritätische Verwaltung setzt sich zu gleichen Anteilen aus Vertretenden der Arbeitnehmenden bzw. Arbeitgebenden zusammen. Damit soll ein Gleichgewicht zwischen allenfalls divergierenden Interessen geschaffen werden.
  • Passive Vermögensverwaltung
    Die passive Vermögensverwaltung hat das Ziel, einen definierten Vergleichsindex möglichst genau zu replizieren. Zu diesem Zweck werden die Rendite- und Risikoeigenschaften des Vergleichsindexes entweder exakt abgebildet oder mittels Stichprobenverfahren nachgebildet.
  • Private Equity
    Investitionen in nicht börsenkotierte Unternehmen. Dabei werden Investitionen in Private-Equity vor allem nach Finanzierungsstufen unterschieden. Venture Capital ist eine Private-Equity Investition, die sich auf Unternehmen beschränkt, die sich im Aufbau oder in Expansion befinden.
  • Projektionszins
    Vom Experten für berufliche Vorsorge verwendeter Projektionszins zur Fortschreibung des Altersguthabens bis zum ordentlichen Pensionierungszeitpunkt.
  • Prudentielle Aufsicht
    Aufsicht, welche einen vorsichtigen Umgang mit Vorsorgegeldern bezweckt (vorsichtige Systemparameter, Sicherheitsmargen bei den Anlagen, Qualitätssicherung von Personen, welche mit der Führung und Kontrolle von Vorsorgeeinrichtungen betraut sind) und damit jederzeit die Solvenz des Gesamtsystems sicherstellen soll.
  • Rating
    Einstufung von Schuldnern (z.B. Unternehmen, Banken, Staaten) bzw. der von ihnen herausgegebenen Obligationen entsprechend ihrer Kreditwürdigkeit. Die Ratings werden durch spezialisierte Ratingagenturen (z.B. Moody's, Standard & Poor's, Fitch) vergeben.
  • Rechtsform
    Vorsorgeeinrichtungen können die Rechtsform einer Stiftung oder einer Genossenschaft annehmen.
  • Registrierung (BVG)
    Registrierte Vorsorgeeinrichtungen verfügen über einen Eintrag im Register für die berufliche Vorsorge.
  • Retrozessionen
    Retrozessionen sind Gebühren oder Provisionen, die Vermögensverwalter oder Investmentbanken von Dritten erhalten, oft in Form von Kickbacks oder Rückvergütungen, wenn sie Gelder ihrer Kunden in bestimmte Anlageprodukte investieren.
  • Risiko- und Verwaltungskostenbeitrag
    Die Pensionskasse kann zur Finanzierung von Risiken Tod und Invalidität sowie den Verwaltungskosten von Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden Beiträge erheben. Diese Beiträge werden in % des versicherten Lohns festgelegt und finden sich im Vorsorgereglement.
  • Risikofähigkeit
    Die Risikofähigkeit gibt Auskunft über den Umfang, in dem eine Pensionskasse Anlagerisiken bzw. Werteinbussen von Anlagen verkraften kann. 
  • Rückdeckung
    Die Rückdeckung ist die Versicherung der Vorsorgeeinrichtung. Nach Umfang der Rückdeckung wird unterschieden zwischen kongruenter Rückdeckung (gesamte Übernahme der biometrischen Risiken Tod und Invalidität) und der Absicherung von Spitzenrisiken (Stop Loss; Excess-of-Loss).
  • Rücktrittsalter
    Ein Altersrücktritt ist – in Absprache mit der/dem Arbeitgebenden – ab dem im Vorsorgereglement vorgesehenen Altersjahr jeweils auf Ende des Monats möglich. Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses löst einen Rentenanspruch am darauffolgenden Monatsersten aus, d.h. der Bezug der Altersrente kann nicht aufgeschoben werden.
  • Sachwerte
    Anlagen in Beteiligungen oder Mitbesitz, wie z.B. Aktien, Immobilien, Commodities (Rohstoffe, Waren, Edelmetalle) bzw. entsprechende kollektive Anlagen.
  • Sammeleinrichtung
    Vorsorgeeinrichtung, die meistens von einer Versicherung, Bank oder Treuhandfirma errichtet wird. Ihr können sich beliebige und voneinander unabhängige Arbeitgebende anschliessen.
  • Sanierung
    Ist eine Pensionskasse in Unterdeckung, so muss der Stiftungsrat der Pensionskasse gemäss Gesetz angemessene Sanierungsmassnahmen beschliessen. Mit diesen sollte die Unterdeckung beseitigt werden können. 
  • Schattenrechnung
    Das BVG gibt gesetzliche Mindestleistungen der beruflichen Vorsorge vor, welche von Pensionskassen im Rahmen einer Schattenrechnung für die Aktiv-Versicherten berechnet werden.
  • Securities Lending
    Der/die Eigentümer/-in eines Wertpapiers (Aktie oder Obligation) kann dieses an eine andere Partei verleihen. Der Lender erhält vom Borger dafür eine Gebühr. Das Lendinggeschäft wird über den Custodian abgewickelt.
  • Sicherheitsfonds
    Bei Zahlungsunfähigkeit einer Pensionskasse wird diese in den Sicherheitsfonds eingegliedert. Dieser bildet damit die Rückversicherung oder den "Lender of Last Resort" der beruflichen Vorsorge. Der Sicherheitsfonds wird finanziert durch geringfügige Beiträge, die bei allen Vorsorgeeinrichtungen erhoben werden.
  • Sparbeitrag Sparkonto
    Sparbeiträge (Arbeitgebende & Arbeitnehmende) werden auf dem Sparbeitrag Sparkonto gutgeschrieben.
  • Sparbeitragsbefreiung
    Wird eine aktiv versicherte Person invalid, werden die bis zum ordentlichen Rücktrittsalter anfallenden Sparbeiträge in der Regel durch die Pensionskasse oder Rückversicherung übernommen.
  • Strategische Asset Allokation
    Die Strategische Asset Allokation (SAA) legt die langfristige Ausrichtung der Vermögensanlagen fest. Die SAA wird durch die Festlegung folgender Punkte festgelegt: Anlageklassen, Ziel-Gewicht, Bandbreiten und Benchmark. Der Begriff Anlagestrategie wird synonym verwendet. 
  • Swiss GAAP FER 26
    Standardisierte Fachempfehlung zur Rechnungslegung von Personalvorsorgeeinrichtungen (in Kraft seit 1. Januar 2005 und per 1. Januar 2014 überarbeitet). Die Betriebsrechnung wird in Staffelform dargestellt, die Anlagen müssen zum Marktwert bilanziert werden und die Jahresrechnung ist im Anhang mit erweiterten Angaben zu versehen.
  • Taktische Asset Allokation
    Im Rahmen der taktischen Asset Allokation werden aufgrund von aktuellen Marktopportunitäten, kurzfristige Abweichungen von der Anlagestrategie umgesetzt. 
  • Technische Rückstellungen
    Rückstellungen, welche infolge der Unsicherheiten der Prognosen vorzunehmen sind (Langlebigkeit, vorzeitige Pensionierungen, Anpassung des Umwandlungssatzes, Anpassungen der Renten an die Teuerung usw.). Die technischen Rückstellungen werden durch den Pensionskassen-Experten berechnet.
  • Technischer Zinssatz
    Zinssatz zur Bewertung/Diskontierung des Rentendeckungskapitals und Zinsannahme zur Festsetzung der Freizügigkeitsleistungen bei Leistungsprimatkassen (durch Abdiskontierung der Barwerte der erworbenen Ansprüche). 
  • Teilautonome Vorsorgeeinrichtung
    Risiken wie Tod oder Invalidität werden rückgedeckt, die Risiken der Langlebigkeit und der Anlagen werden selber getragen. Die Rückdeckung wird durch spezialisierte Versicherungsunternehmen gewährleistet. Der Begriff halbautonome Vorsorgeeinrichtung wird synonym verwendet. 
  • Teilliquidation
    Wenn gleichzeitig viele Arbeitnehmende die Pensionskasse verlassen, muss eine Teilliquidation durchgeführt werden. Das Vermögen der Pensionskasse wird aufgeteilt, und die Austretenden können ihren Anteil mitnehmen. Je nach Situation der Pensionskasse profitieren die Austretenden von der Überdeckung oder müssen die Unterdeckung anteilsmässig mittragen. Das BVG-Altersguthaben darf nicht gekürzt werden. Die Bedingungen einer Teilliquidation sind im Teilliquidationsreglement festgelegt.
  • Todesfallkapital
    Im Todesfall einer aktiv versicherten Person wird je nach Vorsorgereglement eine Todesfallleistung in Kapitalform fällig. Bedingungen und Höhe des Todesfallkapitals finden sich im Vorsorgereglement.
  • Umlageverfahren
    Werden Leistungen aus den in derselben Periode erhobenen Beiträgen finanziert, spricht man von einem Umlageverfahren. Die AHV ist im Umlageverfahren finanziert - die heute eingenommen Beiträge werden direkt zur Finanzierung der Rentenleistungen verwendet.
  • Umwandlungssatz
    Aus dem Umwandlungssatz multipliziert mit dem Altersguthaben ergibt sich die jährliche Altersrente.
  • Unterdeckung
    Bei einer Vorsorgeeinrichtung liegt eine Unterdeckung dann vor, wenn der Deckungsgrad unter 100 Prozent liegt.
  • Vermögensrendite
    Die Vermögensrendite misst das im Berichtsjahr erreichte Anlageergebnis prozentual zum Vorsorgevermögen. Der Begriff Anlagerendite wird synonym verwendet.
  • Vermögensverwalter
    Mit der Verwaltung von Wertschriften beauftragte Institution oder Person.
  • Vermögensverwaltungskosten
    Total im Berichtsjahr entstandene Vermögensverwaltungskosten in % der kostentransparenten Vermögensanlagen. Seit der von Oberaufsichtsbehörde (OAK) im Jahr 2013 erlassenen Weisung "Ausweis der Vermögensverwaltungskosten" müssen Vorsorgeeinrichtungen die Vermögensverwaltungskosten in der Jahresrechnung umfassend dokumentieren.
  • Verpfändung von Wohneigentum
    Versicherte haben die Möglichkeit, das Altersguthaben bzw. Ihre Freizügigkeitsleistung teilweise oder vollumfänglich für Wohneigentum zu verpfänden. Die Pensionskasse ist dabei verpflichtet, dem/der Gläubiger/-in Ihren allfälligen Austritt zu melden.
  • Versicherter Lohn (vL)
    Massgeblicher Lohn zur Berechnung von Beiträgen und Leistungen.
  • Versicherungsplan
    Als Versicherungsplan bezeichnet man die im Vorsorgereglement festgelegte Vorgehensweise zur Finanzierung der Leistungen (Alter, Risiko, etc.). Pensionskassen bieten in der Regel unterschiedliche Versicherungspläne (bspw. verschiedene Sparbeitragssätze) für Ihre Versicherten an.
  • Versicherungstechnisch notwendiges Vorsorgekapital
    Das versicherungstechnisch notwendige Vorsorgekapital entspricht dem Bilanzwert sämtlicher Verpflichtungen und umfasst mindestens die geäufneten Altersgutschriften (inkl. deren Verzinsung im Beitragsprimat) der aktiven Versicherten sowie das Vorsorgekapital (inkl. Verzinsung im Beitragsprimat) der Rentnerinnen und Rentner. Das versicherungstechnisch notwendige Vorsorgekapital wird durch den Pensionskassenexperten berechnet.
  • Verwaltungskosten
    Verwaltungskosten enthalten Kosten für die allgemeine Verwaltung, Revision, Pensionskassen-Experten/-innen und Aufsicht. Die angegebenen Verwaltungskosten entsprechen dem Verhältnis zwischen Verwaltungsaufwand und Total Passiva.
  • Verzinsung Altersguthaben
    Das Altersguthaben einer versicherten Person wird jedes Jahr verzinst. Die Verzinsung der Altersguthaben wird jährlich durch den Stiftungsrat bzw. die Finanzkommission festgelegt. 
  • Volatilität
    Statistisches Risikomass für Schwankungsrisiken von Wertschriften. Die Volatilität gibt an, wie stark die absoluten Renditen um den Mittelwert schwanken. 
  • Vollversicherung
    Eine Vorsorgeeinrichtung mit Vollversicherung delegiert den gesamten Finanzierungskreislauf gemäss Vorsorgeplan mittels Rückdeckungsvertrag an eine Versicherungsgesellschaft.
  • Voraussichtliches Sparguthaben
    Das voraussichtliche Sparguthaben entspricht dem erwarteten Altersguthaben zum Pensionierungszeitpunkt. Bei der Berechnung wird in der Regel von einem gleichbleibenden Lohn ausgegangen. Der Begriff Altersguthaben wird synonym für Sparguthaben verwendet.
  • Vorbezug für Wohneigentum (inkl. Rückzahlung)
    Das BVG erlaubt den Bezug von Altersguthaben vor Pensionierung, wenn das Kapital zur Finanzierung von Wohneigentum verwendet wird. Bedingungen und Höhe des möglichen Vorbezugs finden sich im Vorsorgereglement und auf dem Vorsorgeausweis.
  • Vorbezug infolge Scheidung
    Bei Scheidung bzw. Auflösung einer eingetragenen Partnerschaft muss eine Freizügigkeitsleistung an den/die ausgleichsberechtigten Ex-Partner/-in übertragen werden. Der versicherten Person wird danach jedoch gesetzlich zugestanden, jederzeit freiwillige Einlagen bis zur Höhe des Übertrages in die Pensionskasse einzubringen.
  • Vorsorgeeinrichtung
    Institution, welche die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge durch wiederkehrende und/oder einmalige Leistungen (Renten und/oder Kapital) gewährleistet. Der Begriff Pensionskasse wird synonym verwendet.
  • Vorsorgeplan
    Als Vorsorgeplan bezeichnet man die im Vorsorgereglement festgelegten Leistungen sowie die Vorgehensweise zur Finanzierung dieser (Alter, Risik, etc.). Pensionskassen bieten in der Regel unterschiedliche Versicherungspläne (bspw. verschiedene Sparbeitragssätze) für Ihre Versicherten an. Der Begriff Versicherungsplan wird synonym verwendet.
  • Vorzeitige Pensionierung
    Versicherte haben allenfalls die Möglichkeit, vor dem ordentlichen Pensionierungsalter in Pension zu gehen. Die Bedingungen und Einfluss auf die Altersleistung finden sich im Vorsorgereglement.
  • Vorzeitige Teil-Pensionierung
    Versicherte haben allenfalls die Möglichkeit, vor dem ordentlichen Pensionierungsalter mit einem Teilpensum in Pension zu gehen. Die Bedingungen und Einfluss auf die Altersleistung finden sich im Vorsorgereglement.
  • Waisenrente
    Die beim Tod eines Rentenbeziehenden oder einer aktiv versicherten Person hinterlassenen Kinder bzw. Waisen haben Anspruch auf eine Waisenrente. Bedingungen und Höhe der Waisenrente finden sich im Vorsorgereglement.
  • Wandelanleihe
    Wandelanleihen sind hybride Finanzinstrumente und geben dem Halter das Recht, innerhalb einer bestimmten Frist, unter bestimmten Bedingungen und in einem festen Umtauschverhältnis die Wandelanleihe in Aktien des Unternehmens zu tauschen.
  • Wertschwankungsreserven
    Wertschwankungsreserven sind eine Passivposition in der Bilanz von Pensionskassen. Sie dienen dazu, Werteinbussen auf den Vermögenswerten auszugleichen. Die Höhe der erforderlichen Wertschwankungsreserven richtet sich nach dem Risikograd der gewählten Anlagestrategie und der Risikofähigkeit der Vorsorgeeinrichtung.
  • Wittwen-/Wittwerrente
    Beim Tod einer aktiv versicherten Person oder Altersrentenbeziehenden haben hinterbliebene Ehegatten/-gattinnen bzw. Lebenspartner/-innen Anspruch auf eine Witwen- bzw. Witwerrente. Bedingungen und Höhe der Rente finden sich im Vorsorgereglement. Der Begriff Ehegattenrente wird synonym verwendet.
  • Wohneigentumsförderungsgesetz (WEFG)
    Seit dem 1. Januar 1995 können Vorsorgevermögen zur Finanzierung von Wohneigentum (nur für den Eigenbedarf, ohne Ferienwohnungen) vorbezogen oder verpfändet werden. Das Gesetz gilt für alle registrierten und nicht registrierten Vorsorgeeinrichtungen.
  • Währungsabsicherung
    Durch Terminkäufe bzw. -verkäufe von Währungen können Investitionen in fremden Währungsräumen gegenüber dem Wechselkursrisiko abgesichert werden.
  • Äquivalenzprinzip
    Entsprechend dem Äquivalenzprinzip sollen bei Vorsorgeeinrichtungen die zur Deckung der Leistungen erforderlichen Risiko- und Sparbeiträge dem Erwartungswert der Leistungen entsprechen. 
  • Überbrückungsrente
    Bei einer vorzeitigen Pensionierung kann die versicherte Person eine Überbrückungsrente beziehen, welche die (fehlende) AHV-Rente bis zum ordentlichen Pensionierungsalter kompensiert. Die AHV-Rente wird erst beim ordentlichen Pensionierungsalter ausbezahlt.

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