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angle-left Einkauf: die Rente erhöhen und Steuern sparen

Wer sein Altersguthaben erhöhen will, kann dies mit einer Einzahlung auf das eigene Vorsorgekonto tun. Dieser sogenannte Einkauf ist auch steuerlich interessant. In der Versicherten-App der Previs Vorsorge lässt sich der Einkauf einfach simulieren.


Was ist ein Einkauf in die Pensionskasse?

Beim Einkauf in die Pensionskasse leisten Sie aus Ihrem Privatvermögen eine frei- willige Einzahlung auf Ihr Vorsorgekonto bei der Previs. Damit können Sie das vor- handene Altersguthaben bis zu einem Maximalbetrag erhöhen – und so Ihre Altersrente verbessern.
 

Welches sind die Voraussetzungen für einen Einkauf?

Einen Einkauf können Sie tätigen, wenn Sie in Ihrer beruflichen Vorsorge eine Beitragslücke haben. Eine solche Lücke kann entstehen, wenn:

  • sich Ihr Lohn erhöht hat
  • Sie beim vorherigen Arbeitgebenden aufgrund des Vorsorgeplans weniger gespart haben
  • Sie über eine längere Zeitdauer nicht oder ausserhalb der Schweiz gearbeitet haben (z.B. Studium, Auszeit, Mutterschaft, Einwanderung in die Schweiz)

Wie weiss ich, ob und bis zu welchem Betrag ich einen Einkauf in die Pensionskasse tätigen kann?

Der maximal mögliche Einkaufsbetrag ist auf dem persönlichen Vorsorgeausweis ersichtlich. Ihren Vorsorgeausweis können Sie jederzeit in der Versicherten-App der Previs einsehen.
 

Welche Vorteile bringt ein Einkauf?

  • Mit der Erhöhung des Altersguthabens verbessern Sie Ihre Altersrente. 
  • Sie erhalten eine höhere Verzinsung im Vergleich zum Konto bei Ihrer Bank oder der Post.
  • Den einbezahlten Betrag können Sie vom steuerbaren Einkommen abziehen. Dadurch wird allenfalls die Progression gebrochen, wodurch sich zusätzlich Steuern sparen lassen.
  • Es gibt keine Vorgaben betreffend Mindestbetrag.
  • Sie können bis zu zwei Einzahlungen pro Jahr vornehmen.

Was muss ich bei einem Einkauf beachten?

  • Wenn Sie bei Ihrer Pensionierung einen Teil oder das gesamte Altersguthaben in Kapitalform beziehen möchten, dürfen Sie drei Jahre vor der Pensionierung keinen Einkauf mehr tätigen.
  • Der Einkaufsbetrag ist für einen Vorbezug für Wohneigentum während dreier Jahre gesperrt.
  • Haben Sie einen Vorbezug für Wohneigentum getätigt, so müssen Sie diesen vor einem Einkauf vollständig zurückbezahlen.
  • Die zuständige Steuerverwaltung bleibt verantwortlich für die definitive Abzugsfähigkeit des Einkaufs.

Versicherten-App: Einkauf 1:1 simulieren

  • Taggenaues Abrufen des Vorsorgeausweises zum Speichern und Ausdrucken
  • Einkaufsrechner: Simulation von Einkäufen in die Pensionskasse und deren Auswirkungen auf die Altersleistungen und die Steuerersparnis

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