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Kurz erklärt – das Drei-Säulen-System
Die in der Bundesverfassung verankerte Vorsorge (Art. 111) beruht auf drei Säulen:
1. Säule – die staatliche Vorsorge
2. Säule – die berufliche Vorsorge
3. Säule – die private Vorsorge
Das 3-Säulen-Konzept dient zur Absicherung im Alter, bei Tod oder Invalidität – nach Wegfall eines regelmässigen Lohns.
Im Gegensatz zu der für die gesamte Bevölkerung obligatorischen AHV ist die berufliche Vorsorge für Arbeitnehmende ab einem bestimmten Lohnniveau (Eintrittsschwelle) vorgesehen. Mit den Pensionskassenbeiträgen bauen die Erwerbstätigen nicht nur ihre eigene Altersvorsorge auf, sondern versichern gleichzeitig die Risiken Tod und Invalidität.

Zuständigkeiten 1-3. Säule: interessante Links