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Kurz erklärt – das Drei-Säulen-System
Eine kurze und prägnante Zusammenfassung gibt Ihnen einen einfachen Überblick über das schweizerische Sozialversicherungssystem, das Drei-Säulen-System, verschaffen.
Grundlage bietet Artikel 111 der Schweizerischen Bundesverfassung:

Im Gegensatz zur Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), die für die gesamte Bevölkerung obligatorisch ist, betrifft die Berufliche Vorsorge (BVG) nur Erwerbstätige ab einem bestimmten Lohnniveau. Mit den Pensionskassenbeiträgen bauen die Erwerbstätigen nicht nur ihre individuelle Altersvorsorge auf, sondern sind gleichzeitig auch für die Risiken Tod und Invalidität versichert.
Zuständigkeiten 1-3. Säule: interessante Links